Beglaubigte Übersetzung

Welcher Unterschied besteht zur sogenannten freien Übersetzung?

Beglaubigte Übersetzung

Bei bestimmten bürokratischen oder gerichtlichen Vorgängen fordern die Behörden im In- oder Ausland eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen beeidigten Übersetzer. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie fremdsprachige Unterlagen als Beweismittel vor einem französischen Gericht geltend machen möchten.

Wir stehen Ihnen Rede und Antwort, damit Sie die Welt der beglaubigten Übersetzungen besser verstehen:

Wir sprechen von einem beeidigten Übersetzer oder auch einem vereidigten oder ermächtigten Übersetzer, wenn dieser vor einem zuständigen Gericht einen Eid geleistet hat.  Dieser Übersetzer zeichnet sich durch Präzision, Genauigkeit und internationale Rechtskenntnisse aus, damit er amtliche Urkunden inhalts- und formgetreu übersetzen kann.

Der beeidigte Übersetzer beglaubigt die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem ihm vorliegenden Original durch seinen Stempel und seine Unterschrift. Zur Rückverfolgung gibt der Übersetzer ebenfalls die Nummer an, unter der die Übersetzung in seinem Register eingetragen ist. Ist das Original für die Zielbehörden nicht erforderlich, dann kann der Übersetzer auch anhand einer Kopie übersetzen. In diesem Fall vermerkt er „Beglaubigte Übersetzung (Kopie)“.

Die dem Kunden vorgelegte Übersetzung stimmt in allen Punkten mit dem Original überein.

Da es sich oft um sehr dringende Anfragen handelt, zeichnet sich der beeidigte Übersetzer ebenfalls durch ständige Verfügbarkeit aus.

Auch wenn die Bezeichnung des „beeidigten Übersetzers“ richtig ist, so ist es falsch, von „beeidigten Übersetzungen“ zu sprechen: Nur eine Person kann einen Eid leisten. Aus diesem Grund ziehen wir die Bezeichnung der „beglaubigten Übersetzung“ vor. Bei behördlichen Schritten im internationalen Kontext wird man mit großer Sicherheit diesen Übersetzungstyp von Ihnen verlangen. Die beglaubigten Übersetzungen decken ein breites Spektrum von Dokumenten ab, zum Beispiel:

  1. Geburtsurkunden
  2. Heiratsurkunden
  3. Eigentumsnachweise
  4. Notarielle Urkunden
  5. Studiennachweise
  6. Zeugenaussagen
  7. Mietverträge
  8. Einwanderungsakten
  1. Patente
  2. Bescheinigungen
  3. Kaufverträge
  4. Handelsverträge
  5. Eheverträge
  6. Schenkungen
  7. Zeugnisse
  8. Adoptionsunterlagen
  1. Scheidungsbeschlüsse
  2. Handelsregisterauszüge
  3. Notenübersichten
  4. Führerscheine
  5. Satzungen
  6. Einbürgerungsunterlagen

Nein. Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung erhalten, dann können die Behörden diese ohne Legalisation und ohne Apostille annehmen.

Jedoch muss die Unterschrift des Übersetzers in einigen Fällen legalisiert sein. Arobase Traduction übernimmt auf Wunsch die Legalisation der Unterschrift des Übersetzers.

Zwei Schritte zur Beurkundung der Unterschriften und Stempel Ihrer Übersetzung:

  1. Eine Apostille (für die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens)
  2. Eine Legalisation: ein weiteres Verfahren, das beim Außenministerium und anschließend beim konsularischen Dienst der Botschaft des Ziellandes durchgeführt wird

Die Veranschlagung der Kosten und des Liefertermins Ihrer beglaubigten Übersetzung erfolgt nach Durchsicht des zu übersetzenden Textes. Bitte schicken Sie uns Ihr Dokument zu, damit wir ein individuelles Angebot für Sie erstellen können. Vergessen Sie nicht, die gewünschte  Zielsprache und eventuelle Terminvorgaben zu nennen.

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